AGB

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen der bargusto GmbH und dem Vertragspartner. Entgegenstehenden Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners widerspricht bargusto GmbH hiermit ausdrücklich.
Diese Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für Verträge über die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen der bargusto GmbH zur Durchführung von Veranstaltungen wie z.B. Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Seminare, Tagungen, Firmenevents, usw. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der bargusto GmbH.

Vertragsabschluss
Verträge zwischen der bargusto GmbH und dem Vertragspartner kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch die bargusto GmbH zustande. Angebote sind freibleibend. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung der bargusto GmbH und / oder den Angaben in der Vertragsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen. Die bargusto GmbH verpflichtet sich, den Auftraggeber unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen.

Gewährleistung und Haftung, Mitwirkungspflicht
Die Haftung der bargusto GmbH gegenüber dem Vertragspartner auf Schadensersatz wegen vorverträglicher oder vertraglicher Ansprüche ist auf insgesamt die Höhe des 3-fachen vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die bargusto GmbH herbeigeführt wurde.
Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Es wird zwischen der bargusto GmbH und dem Vertragspartner vereinbart, dass dieser die Leistungen der bargusto GmbH grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt.
Eine Haftung aufgrund einer unerlaubten Handlung wird im gleichem Umfang wie unter § 5 Ziffer 1. und 2. – sofern gesetzlich zulässig – beschränkt bzw. ausgeschlossen.
Bei einem Leistungsangebot der bargusto GmbH mit erhöhtem Risiko kann die bargusto GmbH die Unterzeichnung eines gesonderten Haftungsausschlusses verlangen. Die bargusto GmbH verpflichtet sich, auf Verlangen des Vertragspartners durch den Abschluss oder auf Vermittlung einer entsprechenden Haftpflichtversicherung eine höhere Haftungssumme anzubieten, falls diese Risiken absicherbar sind. Die Versicherungsprämien für die höhere Versicherung werden in diesem Fall der bargusto GmbH als Auslagen erstattet. Im Übrigen verbleibt es bei den obigen Haftungsregelungen.
Soweit die bargusto GmbH im Auftrag eines Auftraggebers ihre Leistungen gegenüber Dritten (d.h. Personen, die dem Lager des Vertragspartners zuzurechnen sind, wie z.B. Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers, Gäste des Vertragspartner u. Ä.) anzubieten und zu erbringen hat, stellt der Auftraggeber die bargusto GmbH von sämtlichen Haftungsansprüchen Dritter frei, soweit diese die vorgenannten Haftungsgrenzen übersteigen. Der Vertragspartner verpflichtet sich zugunsten der bargusto GmbH gleich lautende Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse mit den Teilnehmern zu vereinbaren.
Die bargusto GmbH übernimmt keine Haftung für sämtliche seitens des Vertragspartners oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Materials, Geräte und Plätze. Insoweit stellt der Auftraggeber die bargusto GmbH von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die vom Auftraggeber oder Teilnehmern der bargusto GmbH gegenüber erhoben werden.
Die bargusto GmbH haftet insbesondere nicht, wenn das Einsatzpersonal während der Aktion den Weisungen des Auftraggebers unterliegt.

Preise
Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung der bargusto GmbH. Die bargusto GmbH ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen.
Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungshilfen der bargusto GmbH sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen der bargusto GmbH in Rechnung gestellt.

Miete
Soweit die bargusto GmbH Waren jeglicher Art vermietet oder verleiht, hat der Kunde bei Verlust, Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigungen der Waren einzustehen. Für Ersatzansprüche der bargusto GmbH ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen. Der Kunde verpflichtet sich, dieses Risiko seinerseits durch eine Versicherung abzudecken. Auf Wunsch wird ihm die bargusto GmbH ein entsprechendes Versicherungsangebot ermitteln.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Mietgegenstände, Räume oder Flächen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der bargusto GmbH.

Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden oder Veranstalters in den Veranstaltungsräumen. Die bargusto GmbH übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der bargusto GmbH.
Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist die bargusto GmbH berechtigt. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der bargusto GmbH abzustimmen. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass das Inventar der Veranstaltungsräume nicht beschädigt wird. Bei Nichteinhaltung werden die Reinigungs- bzw. Reparaturkosten und/oder Wiederschaffungskosten in Rechnung gestellt. Die mitgebrachten Aufstellungs- Dekorations- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter das, darf die bargusto GmbH Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen.

Künstlerengagements / Musikdarbietungen
Werden Künstler durch die bargusto GmbH beauftragt, wird zzgl. die Künstlersozialabgabe auf Künstlerhonorare gemäß dem von der Künstlersozialkasse festgelegten Sätzen und dem gesetzlichen, in der BRD abzuführenden Mehrwertsteuersatz, auch wenn dies im Einzelfall nicht gesondert vorgesehen sein sollte, fällig. Sollte eine Mehrwertsteuer an eine andere staatliche Organisation abzuführen sein, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf Zahlung dieser Steuer.

Vermittlung
Die bargusto GmbH haftet nicht für mangelhafte Leistungserbringung oder sonstigem Verhalten der vermittelten Leistungsträger, welches einen Schadensersatz begründen würde.
Die bargusto GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und/oder die in der Ausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Kunden die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist die bargusto GmbH von allen Ansprüchen des jeweils anderen Kunden freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen.
Soweit die bargusto GmbH als Vermittler und Agentur von Dienstleistungen, künstlerischen Darbietungen usw. tätig ist, ist den jeweiligen Kunden untersagt, die von bargusto GmbH hergestellten Kontakte für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist die bargusto GmbH so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft von der bargusto GmbH vermittelt worden. Die bargusto GmbH hat in diesem Fall Anspruch auf eine Zahlung ihrer üblichen Vermittlungsprovision.
Die bargusto GmbH ist im Namen und im Auftrag des Kunden vermittelnd tätig. Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen, wie zum Beispiel GEMA o.ä. sind vom Kunden direkt zu tragen.

Haftung des Veranstalters für Schäden
Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Veranstaltungsräumen oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Diese Regelung gilt auch für das unmittelbare Umfeld der Räumlichkeiten außerhalb.
Die bargusto GmbH kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
Die im Rahmen von Veranstaltung anfallenden Gebühren und sonstigen Abgaben sind durch den Veranstalter zu begleichen, die ordnungsgemäße und rechtzeitige Anmeldung der Veranstaltung bei den betreffenden Verwertungsgesellschaften und der Künstlersozialkasse liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Veranstalters.

Das Hausrecht über vermietete Räumlichkeiten der bargusto GmbH verbleibt in jedem Fall bei der bargusto GmbH. Die bargusto GmbH behält sich vor, im Einzelfall Gästen, denen er in der Vergangenheit ein Hausverbot erteilt hat, von der betreffenden Veranstaltung auszuschließen bzw. diesen keinen Einlass zu gewähren.

Konkurrenzschutz
Die von der bargusto GmbH eingesetzten Personen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der bargusto GmbH für die Dauer von 18 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber, weder aushilfsweise, noch als feste Mitarbeiter angestellt bzw. als Subunternehmen beauftragt, oder an Dritte vermittelt werden. Für jeden Fall des Verstoßes, ist eine Konventionalstrafe von 5.000,00 € pro Person vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen der bargusto GmbH (z.B. Ideen, Konzepte, Projektskizzen, Projektpapiere, Werke, Layouts für die Veranstaltungen etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der bargusto GmbH. Der Kunde erwirbt durch Zahlung nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der bargusto GmbH darf der Kunde die Leistungen der bargusto GmbH nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Änderungen von Leistungen der
bargusto GmbH durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der bargusto GmbH und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen der bargusto GmbH, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberechtlich geschützt ist – die Zustimmung der bargusto GmbH erforderlich. Dafür steht der bargusto GmbH und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu. Die bargusto GmbH ist berechtigt, die Produktion auf Bild- und Tonträgern jeder Art zu dokumentieren und alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Foto-, Video- und Filmaufnahmen, sowie sonstige technische Reproduktionen zur Eigenwerbung, oder zu redaktionellen Zwecken zu verbreiten oder zu veröffentlichen und zwar ohne Einschränkung des räumlichen, sachlichen und zeitlichen Geltungsbereichen.

Kündigung und Stornierung
Der Auftraggeber ist jederzeit zur Kündigung des Vertrages berechtigt.
Werden die vereinbarten Leistungen, gleich aus welchem Grund, bis 4 Monate vor Veranstaltung storniert, behält die bargusto GmbH sich die Geltendmachung einer Entschädigung in Höhe von 25 % der vereinbarten Vergütung vor. Im Falle von späteren Stornierungen gilt:
bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn 50 % der vereinbarten Vergütung
bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 70 % der vereinbarten Vergütung
bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80 % der vereinbarten Vergütung
Bei Stornierungen 20 Tage vor der geplanten Veranstaltung oder kurzfristiger werden 100% der vereinbarten Vergütung in Rechnung gestellt. zzgl. ggf. durch die Beauftragung Dritter (Dienstleister, Lieferanten etc.) entstandene (Storno-) Kosten.
Befinden sich die Parteien in einem vorvertraglichen Verhältnis und bricht der Vertragspartner dieses, gleich aus welchem Grund, ab, so behält sich die bargusto GmbH die Geltendmachung eines angemessenen Schadenersatzes bis zu einer Höhe von 10 % der vereinbarten Vergütung und der bereits entstandenen Kosten vor. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

Höhere Gewalt
Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigungen erheblicher Art durch nicht vorhersehbare und außergewöhnliche Umstände wie z.B. Krieg, innere Unruhe, Epidemien, währungs-, handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen (Entzug der Landerechte, Grenzschließungen, etc.) Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften, Streik, Aussperrung, Betriebsstörung oder gleichgewichtige Vorfälle und zwar gleichgültig, ob diese bei der bargusto GmbH oder seinen Leistungsträgern eintreten, berechtigen beide Teile zum Rücktritt.
Im Falle des Rücktritts kann die bargusto GmbH für erbrachte oder noch zu erbringenden Leistungen eine nach § 471 BGB zu bemessenden Entschädigung verlangen.
Beruft sich ein Dienstleister bzw. Subunternehmer gegenüber der bargusto GmbH auf Höhere Gewalt und führt die im Subunternehmerverhältnis geschuldete Leistung aufgrund dieser Berufung nicht aus, so wird auch die bargusto GmbH von seiner Leistungspflicht gegenüber dem Auftraggeber frei, soweit sie diese schuldet (z.B. als Generalunternehmerin). Die bargusto GmbH wird sich um geeignete Ersatzleistungen bemühen, für deren Aufwand sich die Vergütung im Zweifel am üblichen Vergütungssatz der bargusto GmbH bemisst.
Der Rücktritt ist schriftlich und unverzüglich nach Eintritt des Rücktrittsgrundes zu erklären.

Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Berichtigung von Irrtümern sowie Schreib- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

Zahlungsbedingungen
Rechnungen der bargusto GmbH sind, wenn nicht vertraglich anders vereinbart, 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
bargusto GmbH berechnet Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 II BGB.
Muss die bargusto GmbH zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen bei dritten Dienstleistern in Vorkasse gehen, kann dieser Betrag dem Kunden ebenfalls vorab als Teilrechnung gestellt werden.
Bei Projekten ab einem Umfang von 5.000,00 € behält die bargusto GmbH sich die Erstellung von Abschlagszahlungen vor, da zu erbringende Vorleistungen vor Veranstaltungsbeginn beglichen werden müssen. Diese Abschlagszahlungen werden wie folgt aufgegliedert:
30 % des Vertragsvolumens zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei Vertragsabschluss. 60 % des Vertragsvolumens zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn und die Restzahlung in Höhe von 10 % des Vertragsvolumens zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer unmittelbar nach der Veranstaltung. Wir behalten uns vor, auch andere Zahlungsbedingungen zur Anwendung zu bringen. Diese werden dann ausdrücklich in der Auftragsbestätigung erwähnt.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
Bei Vertragsrücktritt oder bei Vertragsänderungen behält sich die bargusto GmbH für erbrachte Planungs– und Vorbereitungsleistungen das Einfordern von Schadensersatzansprüchen vor.
Bei Zahlungsverzug sind wir nach angemessener Fristsetzung berechtigt, ohne Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz für erbrachte Planungs- und Vorbereitungsleistungen zu fordern. Bei Zahlungsverzug nach erbrachter Leistung, wird je Mahnbrief oder Email, eine Bearbeitungsgebühr von 5,- € erhoben. Kosten, die nach der zweiten Mahnung entstehen, werden von einem Inkassodienst gesondert berechnet. Die Festsetzung von Verzugszinsen erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen der bargusto GmbH sind sofort nach Rechnungserhalt, aber spätestens jedoch zwei Wochen nach Rechnungsdatum zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

Schlussbestimmung
Die bargusto GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit dieser, erhaltenen Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, gemäß dem Datenschutzgesetz zu verarbeiten und aufzubewahren. Wir garantieren, dass keine Weitergabe von Kundendaten erfolgt, wenn es nicht für die Ausführung des Auftrages erforderlich ist.
bargusto GmbH verpflichtet sich, sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten- weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.

Gerichtsstand und Erfüllungsort
Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag Paderborn. Der Auftraggeber kann die bargusto GmbH unabhängig vom Streitwert nur beim Amtsgericht Paderborn verklagen.